Kostenerstattung

Osteopathie ist eine reine Privatleistung  und ist immer direkt vom Patienten zu bezahlen.

 

Osteopathie ist rechtlich betrachtet Heilkunde  und darf nur  von Ärzten und Heilpraktikern abgegeben werden. (https://www.osteopathie.de/vod-rechtliche_anerkennung).

 

Dementsprechend darf Osteopathie auch NICHT auf ein Rezept für Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder ähnliches abgegeben werden, dies ist ein Straftatbestand.

 

Patienten, die Privat, Privat Zusatz oder Privat mit Beihilfeberechtigung versichert sind, können, soweit dies in ihren Verträgen vereinbart ist, die Rechnungen teilweise oder ganz erstattet  bekommen. Die Rechnung wird dann nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt.

 

Seit 2012 haben inzwischen an die 100 Krankenkassen das Angebot, Zuschüsse  zu osteopathischen Behandlungen zu zahlen. Dies ist eine Satzungsleistung, sprich eine freiwillige  Leistung und kann jederzeit von jeder einzelnen Krankenkasse bezüglich der Höhe, des Umfangs und ob sie es überhaupt erstatten, angepasst werden. Auch die Auflagen, die erfüllt sein müssen, kann jede Krankenkasse selber bestimmen.

Dabei bewegen sich einige Auflagen rechtlich deutlich in einer Grauzone.

 

Unter https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen können Sie nachschauen, ob Ihre Krankenkasse dabei ist. Die dort gemachten Angaben sind allerdings ohne Gewähr, es empfiehlt sich unbedingt, seine Krankenkasse anzurufen und direkt nach der Kostenerstatung zu fragen. Die Zuschüsse liegen grob zwischen 50 und 500 Euro im Jahr.